Allgemeine Geschäftsbedingungen

    der WM erneuerbare Energien GmbH – Stand: 30.04.2026

    § 1 Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der WM erneuerbare Energien GmbH, Mühlstraße 8, 69234 Dielheim, kontakt@wmee.de, nachfolgend „WMEE" genannt, und ihren Kunden über Planung, Beratung, Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme und sonstige Leistungen im Bereich erneuerbare Energien.

    Die Leistungen von WMEE umfassen insbesondere Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Wallboxen, Wärmepumpen, Mieterstromlösungen, Energiekonzepte, technische Beratung, Projektplanung, Lieferung, Montage, Anmeldung und Inbetriebnahme, soweit diese Leistungen im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart sind.

    Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

    Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen schriftlichen oder textförmlichen Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

    § 2 Vertragspartner und Vertragsgegenstand

    Vertragspartner des Kunden ist WMEE, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

    Vertragsgegenstand ist ausschließlich die im jeweiligen Angebot konkret beschriebene Leistung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

    Technische Angaben, Ertragsprognosen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Förderhinweise, Amortisationsrechnungen und sonstige Berechnungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Informationen und Annahmen. Sie stellen keine Garantie für bestimmte Stromerträge, Einsparungen, Förderungen, steuerliche Vorteile, Netzbetreiberentscheidungen oder wirtschaftliche Ergebnisse dar.

    Herstellerangaben, Datenblätter, Produktbeschreibungen und Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller sind nur dann Bestandteil des Vertrages, soweit sie im Angebot ausdrücklich einbezogen wurden oder gesetzlich maßgeblich sind.

    § 3 Angebot und Vertragsschluss

    Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Prospekten, Flyern, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

    Anfragen des Kunden über die Website, per Telefon, E-Mail, Kontaktformular, WhatsApp oder sonstige Kommunikationswege sind unverbindlich.

    Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn WMEE dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreitet und der Kunde dieses Angebot annimmt oder WMEE den Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigt.

    Die Annahme kann insbesondere durch Unterschrift, E-Mail-Bestätigung oder eine sonstige eindeutige Erklärung des Kunden erfolgen.

    Angebote von WMEE sind nur für den im Angebot genannten Zeitraum bindend. Fehlt eine Angabe, ist WMEE an ein Angebot 14 Kalendertage gebunden.

    WMEE ist berechtigt, vor Vertragsschluss eine technische Vorprüfung durchzuführen oder weitere Informationen vom Kunden anzufordern.

    § 4 Technische Vorprüfung und Machbarkeit

    Die Durchführbarkeit eines Projekts hängt von verschiedenen technischen, rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen ab. Dazu gehören insbesondere Dachzustand, Statik, Ausrichtung, Verschattung, Zählerplatz, elektrische Anlage, Netzanschluss, Genehmigungen, Eigentümerzustimmung, Denkmalschutz, Brandschutz, bauliche Gegebenheiten und Vorgaben des Netzbetreibers.

    Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Umsetzung technisch, rechtlich oder wirtschaftlich nur mit erheblichem Mehraufwand möglich ist, wird WMEE den Kunden hierüber informieren.

    Erforderliche Zusatzleistungen, Änderungen oder Mehrkosten werden dem Kunden vor Ausführung mitgeteilt. WMEE führt solche Zusatzleistungen nur aus, wenn der Kunde diesen zustimmt, sofern nicht aus Sicherheitsgründen sofortiges Handeln erforderlich ist.

    Ist eine Umsetzung aus Gründen, die WMEE nicht zu vertreten hat, unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte und verwertbare Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

    § 5 Leistungsumfang

    Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.

    Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehören folgende Leistungen nur dann zum Vertragsumfang, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind: Gerüststellung, Dachsanierung, statische Berechnung, Zählerschrankumbau, Erdarbeiten, Wanddurchbrüche, Maler-, Putz- oder Wiederherstellungsarbeiten, Blitzschutzarbeiten, Brandschutzgutachten, Netzanschlussverstärkung, behördliche Genehmigungen, steuerliche Beratung, Fördermittelberatung, Finanzierung, laufende Wartung oder Anlagenüberwachung.

    WMEE schuldet keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Hinweise zu Förderungen, Steuern oder Finanzierungsmöglichkeiten sind unverbindlich und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Bank oder Förderstelle.

    § 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

    Der Kunde ist verpflichtet, WMEE alle für Planung und Durchführung erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.

    Der Kunde hat insbesondere folgende Informationen und Unterlagen bereitzustellen, soweit erforderlich: Angaben zum Gebäude und Eigentum, Fotos, Pläne oder Grundrisse, Angaben zum Dachzustand, Informationen zur elektrischen Anlage, Zählernummern und Netzbetreiberdaten, vorhandene Genehmigungen, Informationen zu Denkmalschutz, Eigentümergemeinschaften oder sonstigen Beschränkungen, Zugang zu Dach, Keller, Technikraum, Zählerschrank und sonstigen relevanten Bereichen.

    Der Kunde sorgt dafür, dass WMEE und von WMEE eingesetzte Mitarbeiter oder Subunternehmer zu vereinbarten Terminen Zugang zum Objekt erhalten.

    Verzögert sich die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehrkosten kann WMEE dem Kunden berechnen, soweit der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.

    Der Kunde ist verpflichtet, WMEE vor Beginn der Arbeiten auf besondere Risiken hinzuweisen, insbesondere auf marode Dachflächen, Asbest, Feuchtigkeitsschäden, versteckte Leitungen, Sicherheitsrisiken oder sonstige Umstände, die für die Durchführung relevant sein können.

    § 7 Genehmigungen, Netzanschluss und Anmeldung

    Die Anmeldung beim Netzbetreiber, die Abstimmung mit dem Netzbetreiber und sonstige energierechtliche oder technische Anmeldungen werden nur geschuldet, soweit dies im Angebot vereinbart ist.

    Entscheidungen von Netzbetreibern, Behörden, Förderstellen oder sonstigen Dritten liegen nicht im Verantwortungsbereich von WMEE.

    WMEE übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Netzanschluss, eine Einspeisezusage, eine Förderung, eine Genehmigung oder eine bestimmte Vergütung erteilt wird.

    Verzögerungen durch Netzbetreiber, Behörden, Energieversorger, Messstellenbetreiber oder sonstige Dritte hat WMEE nicht zu vertreten, sofern WMEE die Verzögerung nicht selbst schuldhaft verursacht hat.

    § 8 Produkte, Herstellergarantien und technische Änderungen

    WMEE liefert Produkte, Komponenten und Materialien gemäß Angebot. Gleichwertige technische Änderungen oder Ersatzprodukte sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen.

    Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

    Herstellergarantien bestehen ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. WMEE übernimmt keine eigene Garantie, sofern eine solche nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

    Angaben zu Herstellergarantien, etwa für Solarmodule, Wechselrichter, Speicher oder sonstige Komponenten, richten sich ausschließlich nach den jeweils gültigen Garantiebedingungen des Herstellers. Der genaue Garantieumfang, die Dauer, Voraussetzungen und Ausschlüsse werden dem Kunden im Angebot oder in den Produktunterlagen offengelegt.

    Eine Herstellergarantie ersetzt oder beschränkt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber WMEE.

    § 9 Preise und Zahlungsbedingungen

    Es gelten die im Angebot genannten Preise.

    Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer gegenüber Verbrauchern.

    Zahlungsplan, Abschlagszahlungen und Fälligkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

    Abschlagszahlungen können nach dem Fortschritt der Leistung verlangt werden, insbesondere nach Lieferung wesentlicher Komponenten, nach Beginn der Montage, nach Abschluss der Montage oder nach Inbetriebnahme, soweit dies im Angebot vereinbart ist.

    Die Schlusszahlung ist nach Abnahme oder, soweit eine Abnahme nach der Art der Leistung nicht erforderlich ist, nach vollständiger Leistungserbringung fällig.

    Der Kunde kommt in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Zahlung eine kalendermäßig bestimmte Zahlungsfrist vereinbart wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen des Verzugs vorliegen.

    Bei Zahlungsverzug ist WMEE berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.

    Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist oder in einem engen Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung von WMEE steht.

    § 10 Finanzierung

    Soweit WMEE Finanzierungsmöglichkeiten erwähnt oder vermittelt, handelt WMEE nur als Vermittler oder Ansprechpartner, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

    Ein Finanzierungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Finanzierungsanbieter zustande.

    WMEE übernimmt keine Garantie für die Annahme eines Finanzierungsantrags, bestimmte Konditionen, Zinssätze oder Laufzeiten.

    Wird die Durchführung des Projekts von einer Finanzierung abhängig gemacht, muss dies ausdrücklich im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden.

    Ratenzahlungen, Zahlungsaufschübe oder sonstige Finanzierungshilfen gegenüber Verbrauchern werden nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung gewährt.

    § 11 Lieferung, Montage und Ausführungsfristen

    Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

    Unverbindliche Terminangaben sind voraussichtliche Planungsangaben.

    Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen, Netzbetreiberprozessen, behördlichen Verfahren, Witterung, Krankheit, höherer Gewalt, fehlender Mitwirkung des Kunden oder sonstigen Umständen, die WMEE nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

    WMEE wird den Kunden über wesentliche Verzögerungen informieren.

    Gerät WMEE mit einer Leistung in Verzug, richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.

    § 12 Einsatz eigener Mitarbeiter und Subunternehmer

    WMEE ist berechtigt, eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Fachbetriebe oder Subunternehmer zur Durchführung der Leistungen einzusetzen.

    Die Verantwortung von WMEE gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt, soweit WMEE Vertragspartner des Kunden ist.

    WMEE wird nur geeignete Subunternehmer einsetzen, soweit die jeweilige Tätigkeit besondere Fachkunde erfordert.

    § 13 Änderungen und Zusatzleistungen

    Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer Vereinbarung zwischen WMEE und dem Kunden.

    Erkennt WMEE während der Durchführung, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, wird WMEE den Kunden informieren und ein Nachtragsangebot unterbreiten.

    Ohne Zustimmung des Kunden werden zusätzliche kostenpflichtige Leistungen nur ausgeführt, wenn sie zur Abwehr unmittelbarer Gefahren, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder aus zwingenden technischen Gründen erforderlich sind und eine vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

    § 14 Abnahme

    Soweit die Leistung von WMEE eine Werkleistung darstellt, ist der Kunde nach Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

    Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.

    Über die Abnahme kann ein Abnahmeprotokoll erstellt werden.

    Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch, ohne die Abnahme wegen wesentlicher Mängel zu verweigern, kann dies als Abnahme gelten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt.

    § 15 Eigentumsvorbehalt

    Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von WMEE, soweit dies rechtlich möglich ist.

    Der Kunde darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor vollständiger Zahlung nicht veräußern, verpfänden, sicherungsübereignen oder sonst darüber verfügen.

    Wird gelieferte Ware mit einem Grundstück, Gebäude oder sonstigen Sachen verbunden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

    § 16 Mängelrechte

    Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.

    WMEE ist berechtigt, bei berechtigten Mängeln zunächst Nacherfüllung zu leisten.

    Der Kunde hat erkennbare Mängel nach Entdeckung möglichst zeitnah mitzuteilen, damit WMEE eine Prüfung und Nacherfüllung durchführen kann. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

    Kein Mangel liegt vor bei Schäden oder Funktionsstörungen, die verursacht wurden durch: unsachgemäße Bedienung, Eingriffe Dritter, fehlende Wartung, Veränderungen durch den Kunden, äußere Einwirkungen, Überspannung (soweit nicht von WMEE zu vertreten), Verschattung oder bauliche Veränderungen nach Installation, Netzstörungen oder Vorgaben des Netzbetreibers, normale Abnutzung.

    Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

    § 17 Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

    Ertrags-, Einsparungs-, Rendite- und Amortisationsberechnungen sind Prognosen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Berechnung bekannten Daten.

    Solche Berechnungen hängen insbesondere ab von Wetter, Sonneneinstrahlung, Verbrauchsverhalten, Strompreisentwicklung, Einspeisevergütung, Verschattung, Anlagenverfügbarkeit, Netzbetreiberentscheidungen, steuerlichen Rahmenbedingungen und technischen Faktoren.

    WMEE garantiert keine bestimmte Stromproduktion, Einspeisevergütung, Eigenverbrauchsquote, Stromkostenersparnis, Rendite oder Amortisationsdauer, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich als Garantie vereinbart wurde.

    Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, steuerliche und wirtschaftliche Auswirkungen durch einen Steuerberater oder geeigneten Fachberater prüfen zu lassen.

    § 18 Haftung

    WMEE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    WMEE haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

    Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WMEE der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

    Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

    § 19 Widerrufsrecht für Verbraucher

    Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

    WMEE informiert Verbraucher gesondert über Bestehen, Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts.

    Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind gesonderter Bestandteil der Vertragsunterlagen, soweit ein Widerrufsrecht besteht.

    Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass WMEE vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann der Verbraucher im Falle eines Widerrufs zum Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen verpflichtet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt WMEE mit der Ausführung nur, wenn dies rechtlich zulässig ist und der Verbraucher die hierfür erforderlichen Erklärungen abgegeben hat.

    § 20 Rücktritt und Kündigung

    Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

    Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor vollständiger Leistungserbringung, richten sich die Vergütungsansprüche von WMEE nach den gesetzlichen Vorschriften.

    WMEE ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, wenn: der Kunde erforderliche Mitwirkung trotz angemessener Frist nicht erbringt, die Umsetzung technisch oder rechtlich unmöglich ist, erforderliche Genehmigungen endgültig nicht erteilt werden, der Netzanschluss endgültig verweigert wird, der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet, sonstige schwerwiegende Gründe vorliegen.

    Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

    § 21 Datenschutz

    WMEE verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.

    Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von WMEE.

    § 22 Kommunikation

    Rechtserhebliche Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig, in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail.

    Der Kunde ist verpflichtet, WMEE Änderungen seiner Kontaktdaten mitzuteilen, soweit diese für die Vertragsdurchführung erforderlich sind.

    § 23 Verbraucherstreitbeilegung

    WMEE ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

    § 24 Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von WMEE. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.